Das passende Grundstück für Ihr Tinyhaus
Mit dem passenden Grundstück bekommt Ihr Wunschhaus seinen Platz. Gemeinsam besprechen wir Ihren Standort und die nächsten Schritte für Ihr Vorhaben.
Ob dauerhaftes Zuhause, Ferienhaus oder Vermietung: Ihre Pläne geben die Richtung vor. Diese Fragen helfen Ihnen, ein Grundstück gezielt auszuwählen:
- Ist die geplante Bebauung und Nutzung zulässig?
- Welche örtlichen Vorgaben müssen berücksichtigt werden?
- Sind Wasser, Abwasser und Strom vorhanden oder herstellbar?
- Ist das Grundstück für Lieferung und Aufstellung zugänglich?
Bringen Sie Lageplan, Flurstücksnummer und vorhandene Unterlagen mit. Damit können wir die nächsten Planungsschritte für Ihr Wunschhaus besprechen.
Ihre Wünsche geben die Richtung vor
Mit einer kurzen Beschreibung Ihrer Pläne können Sie die Suche gezielt angehen. Wie viel Platz wünschen Sie sich? Welche Räume brauchen Sie? Und möchten Sie dauerhaft wohnen oder das Haus zeitweise nutzen?
Wenn Sie ein Grundstück pachten möchten, stimmen Sie neben der Nutzung auch die Vertragsbedingungen und die Zustimmung des Eigentümers ab. Beziehen Sie dabei die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit Ihres Vorhabens ein.
Ihre Fragen zu diesem Thema
Ich habe bereits ein Grundstück. Wie geht es weiter?
Damit haben Sie bereits einen wichtigen Ausgangspunkt für Ihre Planung. Bringen Sie einen Lageplan und erste Informationen zu Ihrem Wunschhaus mit. Gemeinsam besprechen wir die nächsten Schritte und welche Möglichkeiten für Ihr Vorhaben am Standort geklärt werden müssen. Parallel können Sie Grundrisse und Ausstattung kennenlernen und Ihre Vorstellungen konkretisieren.
Kann ich mich auch ohne Grundstück beraten lassen?
Ja, gerne. Entdecken Sie zunächst, welcher Grundriss und welche Ausstattung zu Ihrem Leben passen. Mit einem konkreten Wunschhaus vor Augen können Sie Ihre Grundstückssuche gezielter angehen. Wenn Sie einen Standort gefunden haben, lässt sich prüfen, wie Ihr geplantes Haus und die gewünschte Nutzung dort umgesetzt werden können.
Allgemeine Orientierung · Stand Oktober 2026. Technische Ausführungen und Leistungsumfang richten sich nach Ihrem konkreten Projekt sowie den jeweiligen Planungs- und Vertragsunterlagen.